Legalitätspflicht


Unternehmen müssen heute organisatorische Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, Rechtskonformität und Integrität in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten = Legalitätspflicht

 

Fehlt ein CMS oder ist dessen risikobasierter Ansatz nur unzureichend entwickelt, steht im Streitfall möglicherweise sogar die Frage nach Vorsatz der Geschäftsleitung im Raum

 

Ausgangspunkt dabei ist immer die Legalitätspflicht - sprich die Maßgabe, die Geschäftsführung nach geltender Regulatorik auszuüben

 

Alle präventiven Maßnahmen im Sinne der Legalitätspflicht bilden in Summe ein Compliance Management System (CMS)

 

Art und Umfang der zu treffenden Compliancemaßnahmen variieren dabei je nach Größe, Branche und Risikopotenzial des jeweiligen Unternehmens - Bedeutet: Es gibt keine »one-size-fits-all-Lösung«

 

 

DELIBERO kreiert die auf Ihr Unternehmen zugeschnitte Lösung! Kontaktieren Sie uns!



Unser Service


CMS

  • Unterstützung und Begleitung bei der Implementierung von Compliance Management Systemen nach ISO 37301

 

 

HinSchG

 

 

Risikomanagement

  • Riskomanagement gemäß LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

 

 



Legalitätskontrollpflicht


 

Überträgt die Geschäftsleitung Aufgaben und Pflichten qua Delegation, dann sind die Mitarbeiter*innen gehalten, diese ebenfalls regelkonform zu erfüllen

 

Die Geschäftsleitung hat dies zu kontrollieren - somit wird aus der Legalitätspflicht die Legalitätskontrollpflicht

 

Diese Anfoderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu adäquaten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, um Regelverstöße in und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern

 

Deshalb ist es notwendig, die Belegschaft für Compliance zu sensibilisieren, neudeutsch: Awareness-Building

 

 

 

DELIBERO unterstützt Sie gezielt durch Webinare und Trainings bei der Enwicklung einer nachhaltigen Compliance-Kultur. Sprechen wir darüber!



Reminder



Pflicht zu Compliance?


 

Zwar ist die Pflicht der Geschäftsleitung zur Einführung eines Compliance Management Systems in Deutschland aktuell nicht ausdrücklich gesetzlich normiert

 

Dennoch sehen zahlreiche Gesetze, als auch Gesetzesvorhaben, Nachweispflichten für ein CMS zwingend vor oder honorieren die Existenz eines effizienten CMS, so etwa:

 

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinwSG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GwB)
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)