- Unternehmen müssen heute organisatorische Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, Rechtskonformität und Integrität in Ausübung ihrer
Geschäftstätigkeit zu gewährleisten = Legalitätspflicht
- Fehlt ein CMS oder ist dessen risikobasierter Ansatz nur unzureichend entwickelt, steht im Streitfall möglicherweise sogar die Frage nach Vorsatz der
Geschäftsleitung im Raum
- Ausgangspunkt dabei ist immer die Legalitätspflicht - sprich die Maßgabe, die Geschäftsführung nach geltender Regulatorik auszuüben
- Alle präventiven Maßnahmen im Sinne der Legalitätspflicht bilden in Summe ein Compliance Management System (CMS)
- Art und Umfang der zu treffenden Compliancemaßnahmen variieren dabei je nach Größe, Branche und Risikopotenzial des jeweiligen Unternehmens - Bedeutet: Es gibt keine
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- Überträgt die Geschäftsleitung Aufgaben und Pflichten qua Delegation, dann sind die Mitarbeiter*innen gehalten, diese ebenfalls regelkonform zu erfüllen
- Die Geschäftsleitung hat dies zu kontrollieren - somit wird aus der Legalitätspflicht die Legalitätskontrollpflicht
- Diese Anfoderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu adäquaten
Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, um Regelverstöße in und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern
- Deshalb ist es notwendig, die Belegschaft für Compliance zu sensibilisieren, neudeutsch: Awareness-Building
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Sprechen wir darüber!