Mediation - Einführendes


                                                                                                     Anne Frank


 

Dem Zitat Anne Franks folgend, lernt man sich erst im Streit kennen. Womit zwei Möglichkeiten beschrieben sind:

  • Zum einen die dunkle Seite eines Konflikts. Im Sinne des buchstäblichen »Sie-werden- mich-kennenlernen!« - meint: KONFRONTATION - Ihre Sprache ist kriegerisch, eine Sprache des Verlustes. Man verliert die Fassung, die Haltung, das Gesicht. Und wer die »Arena« als Verlierer verlässt, auch den Konflikt. Wir bringen uns in Stellung, ohne ernsthaft Stellung zu beziehen. Rüsten zu Wortgefechten, um uns gegenseitig zu entrüsten. Wir behaupten unsere Position, wie auch im Recht zu sein. Und die Gegenseite tut es uns gleich...

  • Zum anderen, positiv gewendet: Konflikte können durchaus befreiende Wirkung entfalten. Eine Art Karthasis - das »reinigende Gewitter«. Ein empathisches »Sich-Kennenlernen« im konstruktiven Konfliktaustrag. Wenn Perspektiven erweitert, Verständigung wieder möglich wird, ja sich gar zu Verständnis wandelt.


  • Das ist KOOPERATION. Jedoch gelingt sie nur, wenn die Atmosphäre (das Setting) des Konfliktaustrags von Transparenz getragen (also nach innen offen) und Diskretion zugesichert (also nach außen geschlossen) ist. Kooperation verlangt Mut. Wir müssen uns trauen, (um) einander zu vertrauen. Ferner, wenn die Lösung den beiderseitigen Vorteil (Win-Win) und nicht Sieger und Verlierer sucht; im Lösungsverfahren also nicht konfrontativ und kompetitiv, sondern konstruktiv und kooperativ vorgegangen wird.

 



GERICHT oder MEDIATION?


FAUSTREGEL 1: 

Ist Ihnen daran gelegen ein Zerwürfnis mit der Gegenpartei zu verhindern, sollten Sie die Mediation als Lösungsverfahren wählen. Bedenken Sie bitte auch: Das Gerichtsverfahren beendet zwar formal den Konflikt. Es löst ihn aber nicht zwingend, wie dies bei der Mediation der Fall ist.

 

  • Für welche Form der Konfliktlösung Sie sich entscheiden, sollten Sie vom  Kontext  abhängig machen, in dem sich der Konflikt ereignet. Handelt es sich um eine Konstellation bei der Ihnen daran gelegen ist, die Beziehung zu der Partei mit der sie streiten aufrechtzuerhalten, so empfiehlt sich eine Mediation.
  • Warum? Ein Gerichtsverfahren formuliert die Modalitäten der Lösung strikt nach den Kriterien des  Entweder-Oder. Sprich: Sie gewinnen vielleicht den Prozess, verlieren aber mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bezug zur anderen Partei. Sollten Sie auch den Prozess verlieren, tragen Sie den doppelten Verlust.
  • Mediationsverfahren suchen dagegen die Lösung nicht in einer Weise bei der das Zerwürfnis der Beziehung droht. Sie gewährleisten im Gegenteil zumeist deren Fortbestand, weil die Lösungsräume so erweitert werden, dass die Bedürfnisse beider Parteien darin Platz finden.

 



Mediation blickt unter die Oberfläche


  • Die Mediation gibt beiden Parteien den Raum, sich ihrer eigentlichen Interessen bewusst werden zu können. Diese sollen Sie in Ihren eigenen Worten ausdrücken und müssen nicht befürchten, dass ihr Anliegen auf formale Rechtspositionen reduziert und von einem schwer verständlichen Jargon verfremdet und aus dem Zusammenhang gerissen wird.
  • Somit grenzt sich die Mediation in ihrer Vorgehensweise streng von der kontradiktorischen (entweder-oder) Form der Konfliktlösung ab, wie sie charakteristisch für die juristische Methode ist. Es werden in der Mediation keine Anspruchsgrundlagen gesucht, die Fehlverhalten aus der Vergangenheit reglementieren, geschweige denn sanktionieren sollen. Die Mediation blickt nach vorne. Sie orientiert sich an der erfolgreichen Lösungssuche und nicht an der Autorität des Rechts oder der Rechtssprechung.

MEDIATION – den Blick nach vorne gerichtet

 

 

MEDIATION  - blickt unter die Oberfläche

FAUSTREGEL 2:

Mit  Positionen  rechtfertigen wir die Vergangenheit. Mit  Interesse(n)  gestalten wir die Zukunft!

 

  • Sie sollten sich an dieser Stelle des kleinen, aber feinen Unterschieds von Positionen und  Interessen  gewahr werden. Behandeln wir Positionen, wollen die Die Frage beantworten: "Was willst du?". Geht es um Interessen, suchen wir eine Antwort auf die Frage: "Warum willst du x?" So gelangen wir an das Interesse, charmanter, das Bedürfnis hinter einer Position und eröffnen somit Verhandlungs-spielräume, bzw. Möglichkeitsräume für gegenseitiges Verständnis. In der Alltagssprache spielen die winzigen Nuancen, welche die exakte Bedeutung von Worten präzise bestimmen, selten eine Rolle. Im Konfliktfall ist es sinnvoll hier etwas pedantisch zu sein.

      MEDIATION  - die WIN-WIN-Strategie


FAUSTREGEL 3: In der Mediation erreiche ich den größten eigenen Nutzen  über den größten Nutzen  für beide beteiligten Seiten (Win-Win-Strategie). Die Mediation eröffnet neue Lösungsräume und dies nicht  entweder zu Gunsten der einen oder der anderen Partei, sondern  sowohl-als-auch.


Worin unterscheiden sich Gerichtsvergleich und Mediationsvereinbarung?


  • Der Vergleich vor Gericht ist bei genauer Betrachtung nicht mehr als ein Kompromiss. Oft ist er schlicht die „Notbremse“, angesichts des nur schwer kalkulierbaren Schritts in die nächste Instanz und des damit verbundenen Kostenrisikos.

 

MEDIATION einfach -  anders!

  • Die Mediation strebt die Beilegung des Konfliktes durch Vertrag an. Das Vertragsergebnis kann aus ökonomischer und aus normativer Sicht bewertet werden. Der ökonomische Blickwinkel prüft Fragen der Verteilungsgerechtigkeit legt das Augenmerk darauf, ob die materiellen Interessen, das was zählbar ist, für beide Parteien zufriedenstellend umgesetzt wurde. Das dabei angestrebte Ideal ist die WIN-WIN-Lösung. Sie sollte jedoch auch tatsächlich als Ideal verstanden werden, an das sich die Verhandlungen immer nur annähern können. Wurden die streitbaren Ressourcen in einem ausgewogenen Verhältnis verteilt? Können die Parteien abschließend mit einer positiven Kosten-Nutzen-Bilanz resümieren?

 

MEDIATION = lösungsorientiert

  • Die normative Sichtweise prüft, ob der Verfahrensablauf die Gerechtigkeitsvorstellungen der Parteien wiederspiegelt. Inwieweit wurde der Anspruch auf Teilhabe, also das berechtigte Interesse daran, gehört zu werden, sich authentisch mitteilen und auch wahrgenommen zu werden, tatsächlich umgesetzt? Wurde die Balance zwischen den Konfliktparteien eingehalten, bzw. Ungleichgewichte austariert?
  • Die Abschlussvereinbarung ist schlussendlich der Gradmesser der Verfahrensgerechtigkeit. Die Erfahrung lehrt, nur diejenigen Verträge, die wirklich von allen als gerecht angesehen werden, werden auch eingehalten. Denn am Ende der Mediation verlassen die Parteien wieder deren geschützten Raum.

Titulierung – Nägel mit Köpfen

  • Als zusätzliche Sicherheit bleibt es den Parteien daher unbenommen, die Abschlussvereinbarung notariell beglaubigen zu lassen.  Die Titulierung  (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO - INFO in Verbindung mit § 797 ZPO – INFO) gewährleistet die Vollstreckbarkeit und damit Rechtssicherheit.