Dem Zitat Anne Franks folgend, lernt man sich erst im Streit kennen. Womit zwei Möglichkeiten zur Entfaltung kommen können:
Zum einen: die dunkle Seite eines Konflikts. Im Sinne des buchstäblichen »Sie-werden-mich-kennenlernen!« - meint: KONFRONTATION - Ihre Sprache ist kriegerisch, eine Sprache des Verlustes. Man verliert die Fassung, die Haltung, das Gesicht. Und wer die »Arena« als Verlierer verlässt, auch den Konflikt. Wir bringen uns in Stellung, ohne ernsthaft Stellung zu beziehen. Rüsten zu Wortgefechten, um uns gegenseitig zu entrüsten. Wir behaupten unsere Position, wie auch im Recht zu sein. Und die Gegenseite tut es uns gleich. Ein vertraktes Nullsummenspiel.
Zum anderen: positiv gewendet, können Konflikte durchaus befreiende Wirkung entfalten. Eine Art Karthasis - das »reinigende Gewitter«. Ein empathisches »Sich-Kennenlernen«, im konstruktiven Konfliktaustrag. Wenn Perspektiven erweitert, Verständigung wieder möglich wird - ja sich gar zu Verständnis wandelt. Wobei Verständnis dann nicht mit Einverständnis verwechselt werden darf.
Das ist KOOPERATION. Jedoch gelingt sie nur, wenn die Atmosphäre (das Setting) des Konfliktaustrags von Transparenz getragen (also nach innen offen) und Diskretion zugesichert (also nach außen geschlossen) ist. Kooperation verlangt Mut. Wir müssen uns trauen, (um) einander zu vertrauen.
Ferner, wenn die Lösung den beiderseitigen Vorteil im Sinne eines »Sowohl-als-auch« (Win-Win) und nicht im Sinne von »Entweder-oder« (Win-Lose) sucht. Die Protagonisten im Lösungsverfahren also nicht konfrontativ und kompetitiv mit offenem Visier aufeinander losgehen, sondern konstruktiv und kooperativ aufeinander zu- und eingehen.
Rekapitulieren wir:
Konflikte sind produktiv, weil sie uns dort weiterbringen, wo wir ohne uns ihnen zu stellen, in (statischer) Resignation verharren würden. Im Sinne von: »Das bringt doch alles nichts«.
Und weiter: Konflikte sind dann produktiv, wenn ihr Austrag Ertrag bringt, weil Kräfte die zuvor gebunden waren, sich lösen, freigesetzt werden, durch das sprichwörtlich: »reinigende Gewitter«.
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Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber nicht darauf reduziert, »nur« Gerichtsverfahren als Konfliktlösungsinstrumente bereitzustellen, ebenso gilt es auch außergerichtliche, konsensorientierte Verfahren, seitens des Gesetzgebers zu protegieren:
»Er kann auch Anreize für einverständliche Streitbewältigung schaffen, etwa um die Konfliktlösung zu beschleunigen, den Rechtsfrieden zu fördern oder die staatlichen Gerichte zu entlasten...«
BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007
Mehr als 15 Jahre nach dem Entscheid des BVerfG sind die Klagezahlen in Deutschland kontinuierlich rückläufig. (ein Rückgang um durchschnittlich 2,6% p.a. bei den Amtsgerichten *)
Die Gründe dieser Veränderung in der sogenannten »Rechtstatsächlichkeit« sind zweifellos multifaktoriell. Ein Erklärungsansatz der rechts-soziologischen Forschung insistiert darauf:
»...dass sich in Folge eines gesellschaftlichen Wandels das Streitverhalten ändert... Konflikte würden als störend empfunden, als langwierig, teuer, imagegefährdend und zumeist nicht erfolgsverprechend, bzw. seien generell risikobehaftet.« *
* Aus: Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben
»Erforschung des Rückgangs der Eingangszahlen
bei den Zivilgerichten«, Berlin, April 2023, S.22,
24.
Für welche Form der Konfliktlösung Sie sich entscheiden, sollten Sie vom Kontext abhängig machen, in dem sich der Konflikt ereignet. Handelt es sich um eine Konstellation bei der Ihnen daran gelegen ist, die Beziehung zu der Partei mit der sie streiten aufrechtzuerhalten, so empfiehlt sich eine Mediation.
Warum? Ein Gerichtsverfahren formuliert überspitzt gesagt die Modalitäten der Lösung strikt nach den Kriterien des Entweder-Oder. Sprich: Sie gewinnen vielleicht den Prozess, verlieren aber mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bezug zur anderen Partei. Sollten Sie auch den Prozess verlieren, tragen Sie den doppelten Verlust.
Mediationsverfahren suchen dagegen die Lösung nicht in einer Weise bei der das Zerwürfnis der Beziehung droht. Sie gewährleisten im Gegenteil zumeist deren Fortbestand, weil Lösungsräume so erweitert werden, dass die Bedürfnisse beider Parteien darin Platz finden.
Mediation gibt den Konfliktparteien den Raum, sich ihrer eigentlichen Interessen bewußt werden zu können. Diese dürfen Sie im Mediationsverfahren in ihren eigenen Worten ausdrücken und müssen nicht befürchten, dass ihr Anliegen auf formale Rechtspositionen reduziert und von einem oftmals schwer verständlichen (Fach-)Jargon verfremdet, überdies häufig auch noch aus dem Kontext gerissen wird.
Es werden im Mediationsverfahren keine Anspruchsgrundlagen gesucht, die Fehlverhalten aus der Vergangenheit reglementieren, gar sanktionieren wollen oder sollen.
Mediation blickt unter die Oberfläche
Mediation - Keine Sorgenfalten mehr!
Die Mediation blickt nach vorne und unter die Oberfläche, um die wahren Konfliktursachen zu eruieren und führt durchschnittlich in weit über 80 % der Verfahren
zu einer erfolgreichen Lösung.
Sie sollten sich an dieser Stelle des kleinen aber feinen Unterschieds von Positionen und Interessen gewahr werden. Behandeln wir Positionen, wollen wir die Frage beantworten: »Was wollen Sie?« - Antwort: »X«.
Geht es um Interessen suchen wir eine Antwort auf die Frage: »Warum wollen Sie X?«. So gelangen wir an das Interesse, charmanter: das Bedürfnis hinter einer Position und eröffnen Verhandlungsspielräume, bzw. Möglichkeitsräume für gegenseitiges Verständnis und zukunftsorientierte Lösungsansätze.
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